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Im Detail übernimmt der Steuerberater folgende Aufgaben:
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber
Ein Steuerberater übernimmt auch die Einrichtung einer Lohnbuchführung. Hierzu gehört die Sammlung der Arbeitnehmerunterlagen, der individuellen Arbeitnehmerdaten, die Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten und die Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten. Ist der Steuerberater mit der Führung der kompletten Lohnbuchhaltung beauftragt, gehört zu seinen Aufgaben u.a. die Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten wie Bruttolöhne, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge wie beispielsweise die private Kfz-Nutzung, Lohnsteuermerkmale, Sozialversicherungsmerkmale und sonstige Einbehaltungen.
Sein Aufgabenfeld hierbei enthält die Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe, die Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für die Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter.
Zudem kann der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchführung mit weiteren Tätigkeiten wie die Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten, Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeiterzeiten, Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder, anteiliges 13. Monatsgehalt und Tantiemen betraut werden. Auch die Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, die Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe, die Anträge an Behören auf Gewährung von Lohnzuschüssen, die Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft sowie die Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten und die Einarbeitung pfändbarer Beträge gehört in sein Tätigkeitsfeld.
Des weiteren übernimmt der Steuerberater die Antragsstellung von Anträgen an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetzt, Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte, Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes sowie das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen. Auch berät der Steuerberater bei Lohnsteueraußenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen oder Prüfungen durch das Arbeitsamt, berät zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und zu Beschäftigungen von Studenten, Schülern und Praktikanten.
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